Die Krankenkassen lehnen einen Kurantrag meist mit der 
  Begründung ab, 
  dass die wohnortnahen Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft seien. 
  So kann es passieren, dass der Kurantrag, auf dessen Bewilligung Sie 
  unter Umständen Wochen lang gewartet haben, abgelehnt wird.
  So reagieren Sie, wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wurde
  Ist Ihr Kurantrag abgelehnt worden, haben Sie die Möglichkeit und das 
  Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung Widerspruch 
  einzulegen. Widerspruch heißt in diesem Fall, dass die Krankenkasse 
  Ihren Antrag erneut prüft.
  Sie können Widerspruch schriftlich einlegen, mit einem 
  Widerspruchsschreiben an die Krankenkasse. Oder Sie sprechen direkt 
  bei der Krankenkasse beziehungsweise dem zuständigen Sachbearbeiter 
  vor, was ebenfalls erfolgreich sein kann.
  Für das Widerspruchsschreiben ist es hilfreich, dass Sie Ihren Arzt um 
  eine erneute Stellungnahme bitten. Darin verweist er ausdrücklich auf 
  die Notwendigkeit der Kur, worauf Sie zielt und welche Erfolgsaussichten
  sie für Sie hat. Bitten Sie ihn außerdem darum, dass er einen Vermerk 
  über die Dringlichkeit Ihrer Kur hinzufügt. Das erhöht die Chancen, dass
  Ihr Kurantrag bei der erneuten Prüfung nicht abgelehnt wird.
  Im Widerspruch selbst schreiben Sie, dass Sie mit der Ablehnung Ihres 
  Kurantrages nicht einverstanden sind und Widerspruch gegen die 
  Ablehnung vom (Datum) einlegen. Bitten Sie die Krankenkasse darum, 
  den Arztbericht sowie die erneute Stellungnahme Ihres Arztes nochmals
  zu prüfen.
  Berufen Sie sich auf § 23, 2 SGB V, in dem die medizinischen 
  Vorsorgeleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen geregelt sind. 
  Schreiben Sie beispielsweise: „Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen 
  Ihre Ablehnung meines Kurantrages vom (Datum) nach §23,2 SGB V.“5
  Besonders wichtig ist es jedoch, dass Sie Ihre Erkrankung und Ihre 
  persönliche, gesundheitliche Situation nochmals präzise schildern. Er-
  klären Sie, warum es wichtig für Sie ist, dass der Kurantrag nicht ab-
  gelehnt wird. Verweisen Sie darauf, auch mit Bezug auf die neue ärztliche 
  Stellungnahme, dass alle wohnortsnahen Möglichkeiten ausgeschöpft 
  sind. Zählen Sie auf, welche Therapien und Präventionsmaßnahmen Sie 
  unternommen oder welche Fachärzte Sie aufgesucht haben. Belegen Sie 
  das, wenn möglich, mit ärztlichen Unterlagen, die Sie mit der neuen 
  ärztlichen Stellungnahme dem Widerspruchsschreiben beifügen.
  Verweisen Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben auf die Anlagen, indem 
  Sie als Schlusssatz schreiben: „Ich bitte Sie darum, den damals 
  beigefügten Arztbericht und die neuerliche Stellungnahme in Anlage 1 
  (sowie eventuelle ärztliche Unterlagen in Anlage 2, die Sie konkret 
  benennen) noch einmal genau zu überprüfen.“
  In etwa 70 bis 80 Prozent der Fälle, in denen die Krankenkasse 
  den Kurantrag zunächst abgelehnt hat, wird dieser nach einer 
  erneuten Prüfung doch noch bewilligt. Bei einer erneuten 
  Ablehnung scheuen Sie sich nicht den Vorgang zu wiederholen.
 
 
  Wichtige Tipps bei Ablehnung Ihres Kurantrags!