Preisvereinbarungen und Rahmenverträge
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Neue Preise bei der
Postbeamtenkrankenkasse ab 01.02.2026
Hier finden Sie die aktualisierten Preislisten der
PBeaKK Gruppe A, deren Preise ab dem
01.02.2026 gültig sind (auch die Liste für Blanko-
Verordnungen mit deren spezifischen
Leistungspositionen und Postionsnummern).
Bitte beachten Sie, dass sich auch hier die
Positionsnummern für die
Hausbesuchspositionen Hausbesuch und
Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung ändern
Aktuelle Preisliste für kurortspezifische
Leistungen ab dem 01.01.2025
Rahmenvertrag bzw. Preise über die
Leistungserbringung von individuellen
Maßnahmen der Gesundheitsförderung,
Kompaktkuren bzw. kurortspezifischen Heilmitteln
im Rahmen von genehmigten ambulanten
Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V vom
26.07.1990 in der Fassung vom 28.06.2022
(gültig ab 01.11.2022
Bundeseinheitliche Preise ab 01.04.2025
(VDEK, LKK, AOK…usw)
Nachdem das Schiedsgericht eine Erhöhung der
Vergütung beschlossen in der Physiotherapie
beschlossen hat, übermitteln wir Ihnen hiermit die
neuen Preislisten für alle GKV-Patienten.
Darin wurden die Preise im Zeitraum vom
01.04.2025 bis 30.06.2025 um +8,02% und ab
01.07.2025 um +4,01% angepasst. Es wurde die
Aktualisierung der Positionsnummern bei X9933 und
X9934 ab dem 01.01.2026 in der aktuellen Anlage
mit einem Hinweis versehen.
Beihilfefähige Höchstbeträge des Bundes für
Heilbehandlungen ab 01.10.2025
Das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen
und Heimat hat die erstattungsfähigen
Höchstbeträge für Aufwendungen für verordnete
Heilbehandlungen für bayerische Beihilfe-
Patienten zum 01.10.2025 angepasst.
Die neuen Preise, die für Behandlungen ab dem
01.10.2025 gelten, findet Sie in der Verlinkung.
Bitte beachten Sie, dass nur die Therapien
aufgelistet sind, bei denen der Preis geändert
wurden!
Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen
von Leistungserbringern für Heilmittel ist in
Bayern nach Regierungsbezirken verteilt:
Für die Zulassung müssen jeweils ein Antrag auf
Zulassung, ein Berichtsbogen Selbstauskunft und
eine Anerkenntniserklärung ausgefüllt an die
Landesvertretung gesendet werden.
Der Button führt Sie direkt zu den Anträgen
auf der ARGE- Homepage
Qualitätsmanagement bei ambulanten Vorsorgeleistungen
Vereinbarung nach § 137d Abs. 3 SGB V zu den grundsätzlichen Anforderungen an ein
(einrichtungs-) internes Qualitätsmanagement für die Erbringung von
ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V
Aktuelle Preisliste für die
Berufsgenossenschaften ab dem 01.01.2026
Gem. dem Automatismus für steigende GKV-
Vergütungen steigen zum 01.01.2026 auch die
Preise für die Behandlung von DGUV-Patienten.
Für die Abrechenbarkeit dieser Gebühren ist der
erste Behandlungstag einer Verordnung
ausschlaggebend!