Neue Preise bei der

Postbeamtenkrankenkasse ab 01.01.2022

Für die Behandlung von Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse gelten ab dem 01.01.2022 die in der Liste aufgeführten Höchstpreise für medizinischen Badebetriebe, krankengymnastischen Einrichtungen und gesondert für Kurbetriebe. Die neuen Preise können ab der ersten Behandlung, die nach dem 01.01.2022 stattfindet, rückwirkend abgerechnet werden!

Aktuelle Preisliste für kurortspezifische

Leistungen ab dem 01.01.2023

Rahmenvertrag bzw. Preise über die Leistungserbringung von individuellen Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Kompaktkuren bzw. kurortspezifischen Heilmitteln im Rahmen von genehmigten ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 2 SGB V vom 26.07.1990 in der Fassung vom 03.02.2012 (gültig ab 01.01.2023)

Bundeseinheitliche Preise ab 01.01.2024

(VDEK, LKK, AOK…usw)

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum 11.05.2019 ist die Zuständigkeit über den Abschluss der Versorgungsverträge für die einzelnen Heilmittelbereiche nach § 125 SGB V einschließlich der Vergütungen von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen übergegangen. Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Vergütungsvereinbarungen.
Beihilfefähige Höchstbeträge des Bundes für Heilbehandlungen ab 01.04.2024 Die Beihilfefähigkeit von Heilmitteln ist in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in § 23 in Verbindung mit Anlage 9 und 10 geregelt. Ab dem 01.04.2024 gelten neue beihilfefähige Höchstbeträge. Diese liegen in der Vergütungs- liste zum download bereit!
Vergütungsliste Vergütungsliste Vergütungsliste Vergütungsliste Vergütungsliste 01.01.2024 Vergütungsliste 01.01.2024 Vergütungsliste ab 01.04.2024 Vergütungsliste ab 01.04.2024 Rahmenvertrag Rahmenvertrag Rahmenvertrag Rahmenvertrag

Die Prüfung und Erteilung der Zulassungen

von Leistungserbringern für Heilmittel ist in

Bayern nach Regierungsbezirken verteilt:

Für die Zulassung müssen jeweils ein Antrag auf Zulassung, ein Berichtsbogen Selbstauskunft und eine Anerkenntniserklärung ausgefüllt an die Landesvertretung gesendet werden. Der Button führt Sie direkt zu den Anträgen auf der ARGE- Homepage
Zulassungen/Anträge Zulassungen/Anträge
Rahmenvertrag Rahmenvertrag

Aktuelle Preisliste für die

Berufsgenossenschaften ab dem 01.01.2024

Die neuen Preise bei DGUV-Verordnungen können ab sofort berechnet werden. Außerdem finden Sie unten auch den Download - Button für die Preisliste der A-Positionen. Diese gelten ab dem 01.01.2024. Beachten Sie, dass sowohl die Regelungen als auch die neuen Preise für die Verordnungen gelten, bei denen die erste Behandlung ab dem 01.01.2024 stattfindet. .
Vergütungsliste B-Positionen Vergütungsliste B-Positionen Vergütungsliste A-Positionen Vergütungsliste A-Positionen
Beihilfefähige Höchstbeträge des Bundes für Heilbehandlungen die Beihilfefähigkeit von Heilmitteln ist in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in § 23 in Verbindung mit Anlage 9 und 10 geregelt. Ab dem 01.04.2024 gelten neue beihilfefähige Höchstbeträge. Diese liegen in den Vergütungslisten zum Download bereit!
Vergütungs-Liste Vergütungs-Liste Rahmenvertrag Rahmenvertrag Rahmenvertrag Rahmenvertrag Rahmenvertrag Rahmenvertrag Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement

Die Prüfung und Erteilung der

Zulassungen von

Leistungserbringern für

Heilmittel ist in Bayern nach

Regierungsbezirken verteilt:

Für die Zulassung müssen jeweils ein Antrag auf Zulassung, ein Berichtsbogen Selbstauskunft und eine Anerkenntniserklärung ausgefüllt an die Landesvertretung gesendet werden. Der Button führt Sie direkt zu den Anträgen auf der ARGE- Homepage
Zulassungen/Anträge Zulassungen/Anträge Vergütungsliste Vergütungsliste

Bundeseinheitliche Preise ab 01.01.2024

(VDEK, LKK, AOK…usw)

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zum 11.05.2019 ist die Zuständigkeit über den Abschluss der Versorgungsverträge für die einzelnen Heilmittelbereiche nach § 125 SGB V einschließlich der Vergütungen von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf den Spitzenverband Bund der Krankenkassen übergegangen. Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Vergütungsvereinbarungen.
Hier finden Sie Vergütungslisten der einzelnen Kostenträger sowie Rahmenverträge, Anträge für Neu- bzw. Änderungen Ihrer bestehenden Zulassung!
Vergütungen ab 01.01.2024 Vergütungen ab 01.01.2024 Vergütungsliste B-Positionen Vergütungsliste B-Positionen Vergütungsliste A-Positionen Vergütungsliste A-Positionen Vergütungsliste ab 01.04.2024 Vergütungsliste ab 01.04.2024