30.09.2022
„Corona Update“
Von 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023
gilt nach § 28b Abs. 1 IfSG
bundeseinheitlich:
• FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht in
Krankenhäusern und stationären
Pflegeeinrichtungen. Beschäftigte
müssen drei Tests pro Woche vorlegen.
• FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht
(dreimal pro Woche) für Beschäftigte
ambulanter Pflegedienste.
Bei Tätigkeitsaufnahme von der eigenen
Wohnung aus kann der Test als
Selbsttest zu Hause erfolgen.
• FFP2-Maskenpflicht für Patienten und
Besucher von Arztpraxen, psycho-
therapeutischen Praxen, Tageskliniken
und vergleichbaren Einrichtungen sowie
Rettungsdiensten. Hierzu zählen auch
sämtliche Praxen der sonstigen
humanmedizinischen Berufe.
26.09.2022
„Fragen-Antwort-Katalog“
Der GKV-Spitzenverband hat eine
überarbeitete Version des Fragen-
Antworten-Kataloges in der Physiotherapie
veröffentlicht. Da die alte Version deutlich
verschlankt werden sollte und auch einige
mittlerweile nicht mehr gültige Fristen Inhalt
waren, besteht der FAK nunmehr lediglich aus
30 Punkten.
01.09.2021
Kassenzulassung
neu geregelt
Mit Einführung des TSVG (Terminservice- und
Versorgungsgesetz) hat der Gesetzgeber u. a.
die Bearbeitung der Zulassungen neu geregelt.
Ab dem 01.09.2019 wird die Entscheidung
über die Zulassung bzw. Abrechnungs-
berechtigung nur noch von einer Stelle pro
Bundesland getroffen, die mit Wirkung für alle
Krankenkassen gilt.
Für das Bundesland Bayern wurde hierzu die
„Arbeitsgemeinschaft Heilmittel-
zulassung Bayern“ (kurz: ARGE) gegründet.
Der große Vorteil für Sie: Sie haben Ihre
Unterlagen nur noch bei einer Stelle
einzureichen!
Bitte richten Sie Ihre Anträge und Anfragen zur
Zulassung bzw. Abrechnungs-berechtigung,
unter Angabe des Institutionskennzeichens,
entsprechend Ihres Praxissitzes ab dem
01.09.2019 an:
ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN
c/o AOK Bayern DLZ Heilmittel • Wackersdorfer
Str. 36 • 92421 Schwandorf
Tel. 09431 210 222 Fax: 09431 210 3114
E-Mail-Adresse:
niederbayern@heilmittelzulassung.by.de
© VSP e.V. 2023 • alle Rechte vorbehalten
24.01.2023
„Corona Update“
Kürzlich forderten Bundesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung eine Abschaffung
der Maskenpflicht auch in Arzt- und
Therapiepraxen. Nachdem
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
dieser Forderung eine Absage erteilte, beginnt
jetzt das Gerangel um Kompetenzen auf Bund
und Länderebene.
Bayern und Baden-Württemberg setzen
zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht für
das Gesundheitspersonal aus. Damit folgen
sie einer Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft
der Wissen-schaftlichen Medizinischen
Fachgesell-schaften (AWMF). Damit ist die
Verwirrung perfekt, denn folgende Situation
besteht aktuell in den Praxen in den
südlichsten Bundesländern:
• Beschäftigte in den Praxen müssen laut
Landesverordnung keine Masken mehr
tragen.
• PatientInnen müssen weiterhin FFP2-
Masken in den Praxen tragen. Das geht
aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz
hervor. Daran können die Länder nichts
ändern.
• Die Berufsgenossenschaft (BGW) fordert
von Therapeuten mindestens das Tragen
einer medizinischen Maske bei
Unterschreitung des Mindestabstands
von 1,5 Metern, „tätigkeitsbedingten
Körperkontakten“ oder „gleichzeitigem
Aufenthalt mehrerer Personen in
Innenräumen“.
Vergütungserhöhung 2023
Die Schiedsstelle beschließt für den 01. Januar 2023 eine
Erhöhung für die Physio-Therapien. Im Januar 2023 wird
die Vergütung um 11,05 % steigen, für den Rest des
Jahres um 8,47% .
Die aktuelle Preisliste finden Sie ab sofort HIER im Dow-
nloadbereich zum download bereit.
Jahreshauptversammlung 2022
In der Jahreshauptversammlung 2022 wurde die
bestehende Vorstandschaft einstimmig neu gewählt.
Genauso wurde mit eindeutiger Mehrheit darüber
abgestimmt, dass ab Januar 2023 auch leitende
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten von
hoteleigenen Praxen in der VSP e.V. Mitglied werden
können. Ebenso wurde eine Erhöhung des
Mitgliedsbeitrages ab Januar 2023 auf 250 € jährlich
zugestimmt.
Werbespot Bad Füssing
Die VSP e.V. hat in der Zusammenarbeit mit der
Kurverwaltung Bad Füssing einen Kur-Spot zur Bewerbung
der ambulanten Badekur drehen lassen.
Dieser wird seit November 2022 in den bayrischen
Fernsehprogrammen ausgestrahlt. Es besteht für die Bad
Füssinger Mitglieder die Möglichkeit, diesen Kur-Spot down
zu loaden und auf der eigenen Homepage bis zum
30.05.2023 zu veröffentlichen. Bei Interesse wendet euch
bitte an die Geschäftsstelle.
Da dieser Kur-Spot nur auf Bad Füssing ausgelegt ist, sind
wir dabei einen weiteren Kur-Spot für alle drei Kurorte
drehen zu lassen, der dann auch zeitlich uneingeschränkt
benutzt werden darf.
Der Spot steht nur über PC zum download bereit!
Zur INFO:
Im Januar und Februar wird die Geschäftsstelle
immer nur Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
von 08:00 –12:00 Uhr besetzt sein!