Die Geschäftsstelle ist vom Im Januar und Februar wird die Geschäftsstelle immer nur Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von: 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt sein

Rundschreiben und

Rechnungen nur

noch per Mail!

Wir möchten alle Mitglieder nochmal darüber informieren, dass aus Kosten- und Umweltgründen die Rundschreiben und Rechnungen ausschließlich per E-Mail versendet werden. Wir möchten daher alle bitten, vielleicht doch mal regelmäßiger E-Mails zu lesen! Im Zuge dessen möchte wir auch alle bitten, der Geschäftsstelle Ihre „aktuelle E-Mail Adresse“ mitzuteilen.

30.09.2022

„Corona Update“

Von 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt nach § 28b Abs. 1 IfSG bundeseinheitlich: • FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen. Beschäftigte müssen drei Tests pro Woche vorlegen. • FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht (dreimal pro Woche) für Beschäftigte ambulanter Pflegedienste. Bei Tätigkeitsaufnahme von der eigenen Wohnung aus kann der Test als Selbsttest zu Hause erfolgen. • FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher von Arztpraxen, psycho- therapeutischen Praxen, Tageskliniken und vergleichbaren Einrichtungen sowie Rettungsdiensten. Hierzu zählen auch sämtliche Praxen der sonstigen humanmedizinischen Berufe.

26.09.2022

„Fragen-Antwort-Katalog“

Der GKV-Spitzenverband hat eine überarbeitete Version des Fragen- Antworten-Kataloges in der Physiotherapie veröffentlicht. Da die alte Version deutlich verschlankt werden sollte und auch einige mittlerweile nicht mehr gültige Fristen Inhalt waren, besteht der FAK nunmehr lediglich aus 30 Punkten.

01.09.2021

Kassenzulassung

neu geregelt

Mit Einführung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) hat der Gesetzgeber u. a. die Bearbeitung der Zulassungen neu geregelt. Ab dem 01.09.2019 wird die Entscheidung über die Zulassung bzw. Abrechnungs- berechtigung nur noch von einer Stelle pro Bundesland getroffen, die mit Wirkung für alle Krankenkassen gilt. Für das Bundesland Bayern wurde hierzu die „Arbeitsgemeinschaft Heilmittel- zulassung Bayern“ (kurz: ARGE) gegründet. Der große Vorteil für Sie: Sie haben Ihre Unterlagen nur noch bei einer Stelle einzureichen! Bitte richten Sie Ihre Anträge und Anfragen zur Zulassung bzw. Abrechnungs- berechtigung, unter Angabe des Institutionskennzeichens, entsprechend Ihres Praxissitzes ab dem 01.09.2019 an: ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN c/o AOK Bayern DLZ Heilmittel • Wackersdorfer Str. 36 • 92421 Schwandorf Tel. 09431 210 222 Fax: 09431 210 3114 E-Mail-Adresse: niederbayern@heilmittelzulassung.by.de
mehr Infos

15.03.2023

„Corona Update“

Maskenpflicht in der Praxis nach vermehrten Anfragen versenden wir gerne eine Übersicht über die momentanen gesetzlichen Regeln zur Maskenpflicht: • Therapeuten sind seit dem 01.03.2023 von der Maskenpflicht befreit • Patienten und Besucher müssen weiterhin bis zum 07.04.2023 eine FFP2- Maske tragen! Weitere Informationen entnehmen Sie gerne folgendem Link der Bundesregierung: Corona: Was bis 7. April 2023 gilt: Bundesregierung
Hier können Sie sich den Werbespot für die eigene Homepage holen!

Vergütungserhöhung 2023

Die Schiedsstelle beschließt für den 01. Januar 2023 eine Erhöhung für die Physio-Therapien. Im Januar 2023 wird die Vergütung um 11,05 % steigen, für den Rest des Jahres um 8,47%. Die aktuelle Preisliste finden Sie ab sofort HIER im Dow- nloadbereich zum download bereit.

Jahreshauptversammlung 2022

In der Jahreshauptversammlung 2022 wurde die bestehende Vorstandschaft einstimmig neu gewählt. Genauso wurde mit eindeutiger Mehrheit darüber abgestimmt, dass ab Januar 2023 auch leitende Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten von hoteleigenen Praxen in der VSP e.V. Mitglied werden können. Ebenso wurde eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab Januar 2023 auf 250 € jährlich zugestimmt.

Werbespot Bad Füssing

Die VSP e.V. hat in der Zusammenarbeit mit der Kurverwaltung Bad Füssing einen Kur-Spot zur Bewerbung der ambulanten Badekur drehen lassen. Dieser wird seit November 2022 in den bayrischen Fernsehprogrammen ausgestrahlt. Es besteht für die Bad Füssinger Mitglieder die Möglichkeit, diesen Kur-Spot down zu loaden und auf der eigenen Homepage bis zum 30.05.2023 zu veröffentlichen. Bei Interesse wendet euch bitte an die Geschäftsstelle. Da dieser Kur-Spot nur auf Bad Füssing ausgelegt ist, sind wir dabei einen weiteren Kur-Spot für alle drei Kurorte drehen zu lassen, der dann auch zeitlich uneingeschränkt benutzt werden darf.

Musterantrag für die „Badekur“ zum

download für Ihre Homepage

Beispieltext: Sie können sich hier einen Musterantrag für die Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort herunterladen. Füllen Sie den Antrag zusammen mit dem Arzt Ihres vertrauens aus, er kennt Ihre Krankeheitsgeschichte und kann Sie beraten. Danach senden Sie den Antrag ganz einfach Ihrer Krankenkasse zu.

30.09.2022

„Corona Update“

Von 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt nach § 28b Abs. 1 IfSG bundeseinheitlich: • FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen. Beschäftigte müssen drei Tests pro Woche vorlegen. • FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht (dreimal pro Woche) für Beschäftigte ambulanter Pflegedienste. Bei Tätigkeitsaufnahme von der eigenen Wohnung aus kann der Test als Selbsttest zu Hause erfolgen. • FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher von Arztpraxen, psycho- therapeutischen Praxen, Tageskliniken und vergleichbaren Einrichtungen sowie Rettungsdiensten. Hierzu zählen auch sämtliche Praxen der sonstigen humanmedizinischen Berufe.

26.09.2022

„Fragen-Antwort-Katalog“

Der GKV-Spitzenverband hat eine überarbeitete Version des Fragen- Antworten-Kataloges in der Physiotherapie veröffentlicht. Da die alte Version deutlich verschlankt werden sollte und auch einige mittlerweile nicht mehr gültige Fristen Inhalt waren, besteht der FAK nunmehr lediglich aus 30 Punkten.

01.09.2021

Kassenzulassung

neu geregelt

Mit Einführung des TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz) hat der Gesetzgeber u. a. die Bearbeitung der Zulassungen neu geregelt. Ab dem 01.09.2019 wird die Entscheidung über die Zulassung bzw. Abrechnungs- berechtigung nur noch von einer Stelle pro Bundesland getroffen, die mit Wirkung für alle Krankenkassen gilt. Für das Bundesland Bayern wurde hierzu die „Arbeitsgemeinschaft Heilmittel- zulassung Bayern“ (kurz: ARGE) gegründet. Der große Vorteil für Sie: Sie haben Ihre Unterlagen nur noch bei einer Stelle einzureichen! Bitte richten Sie Ihre Anträge und Anfragen zur Zulassung bzw. Abrechnungs-berechtigung, unter Angabe des Institutionskennzeichens, entsprechend Ihres Praxissitzes ab dem 01.09.2019 an: ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN c/o AOK Bayern DLZ Heilmittel • Wackersdorfer Str. 36 • 92421 Schwandorf Tel. 09431 210 222 Fax: 09431 210 3114 E-Mail-Adresse: niederbayern@heilmittelzulassung.by.de
mehr Infos mehr Infos

15.03.2023

„Corona Update“

Maskenpflicht in der Praxis nach vermehrten Anfragen versenden wir gerne eine Übersicht über die momentanen gesetzlichen Regeln zur Maskenpflicht: • Therapeuten sind seit dem 01.03.2023 von der Maskenpflicht befreit • Patienten und Besucher müssen weiterhin bis zum 07.04.2023 eine FFP2- Maske tragen! Weitere Informationen entnehmen Sie gerne folgendem Link der Bundesregierung: Corona: Was bis 7. April 2023 gilt: Bundesregierung

Vergütungserhöhung 2023

Die Schiedsstelle beschließt für den 01. Januar 2023 eine Erhöhung für die Physio-Therapien. Im Januar 2023 wird die Vergütung um 11,05 % steigen, für den Rest des Jahres um 8,47% . Die aktuelle Preisliste finden Sie ab sofort HIER im Dow- nloadbereich zum download bereit.

Jahreshauptversammlung 2022

In der Jahreshauptversammlung 2022 wurde die bestehende Vorstandschaft einstimmig neu gewählt. Genauso wurde mit eindeutiger Mehrheit darüber abgestimmt, dass ab Januar 2023 auch leitende Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten von hoteleigenen Praxen in der VSP e.V. Mitglied werden können. Ebenso wurde eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab Januar 2023 auf 250 € jährlich zugestimmt.

Werbespot Bad Füssing

Die VSP e.V. hat in der Zusammenarbeit mit der Kurverwaltung Bad Füssing einen Kur-Spot zur Bewerbung der ambulanten Badekur drehen lassen. Dieser wird seit November 2022 in den bayrischen Fernsehprogrammen ausgestrahlt. Es besteht für die Bad Füssinger Mitglieder die Möglichkeit, diesen Kur-Spot down zu loaden und auf der eigenen Homepage bis zum 30.05.2023 zu veröffentlichen. Bei Interesse wendet euch bitte an die Geschäftsstelle. Da dieser Kur-Spot nur auf Bad Füssing ausgelegt ist, sind wir dabei einen weiteren Kur-Spot für alle drei Kurorte drehen zu lassen, der dann auch zeitlich uneingeschränkt benutzt werden darf. Der Spot steht nur über PC zum download bereit!

Zur INFO:

Im Januar und Februar wird die Geschäftsstelle immer nur Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:00 –12:00 Uhr besetzt sein!