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Die Geschäftsstelle ist vom
Im Januar und Februar wird die
Geschäftsstelle immer nur
Dienstag, Mittwoch und
Donnerstag
von:
08:00 bis 12:00 Uhr
besetzt sein
Rundschreiben und
Rechnungen nur
noch per Mail!
Wir möchten alle Mitglieder nochmal
darüber informieren, dass aus Kosten- und
Umweltgründen die Rundschreiben und
Rechnungen ausschließlich per E-Mail
versendet werden. Wir möchten daher alle
bitten, vielleicht doch mal regelmäßiger
E-Mails zu lesen!
Im Zuge dessen möchte wir auch alle
bitten, der Geschäftsstelle Ihre
„aktuelle E-Mail Adresse“ mitzuteilen.
30.09.2022
„Corona Update“
Von 01. Oktober 2022 bis 07. April
2023 gilt nach § 28b Abs. 1 IfSG
bundeseinheitlich:
• FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht in
Krankenhäusern und stationären
Pflegeeinrichtungen. Beschäftigte
müssen drei Tests pro Woche vorlegen.
• FFP2-Maskenpflicht sowie Testpflicht
(dreimal pro Woche) für Beschäftigte
ambulanter Pflegedienste.
Bei Tätigkeitsaufnahme von der eigenen
Wohnung aus kann der Test als
Selbsttest zu Hause erfolgen.
• FFP2-Maskenpflicht für Patienten und
Besucher von Arztpraxen, psycho-
therapeutischen Praxen, Tageskliniken
und vergleichbaren Einrichtungen sowie
Rettungsdiensten. Hierzu zählen auch
sämtliche Praxen der sonstigen
humanmedizinischen Berufe.
26.09.2022
„Fragen-Antwort-Katalog“
Der GKV-Spitzenverband hat eine
überarbeitete Version des Fragen-
Antworten-Kataloges in der
Physiotherapie veröffentlicht. Da die alte
Version deutlich verschlankt werden sollte
und auch einige mittlerweile nicht mehr
gültige Fristen Inhalt waren, besteht der
FAK nunmehr lediglich aus 30 Punkten.
01.09.2021
Kassenzulassung
neu geregelt
Mit Einführung des TSVG (Terminservice-
und Versorgungsgesetz) hat der
Gesetzgeber u. a. die Bearbeitung der
Zulassungen neu geregelt. Ab dem
01.09.2019 wird die Entscheidung über
die Zulassung bzw. Abrechnungs-
berechtigung nur noch von einer Stelle pro
Bundesland getroffen, die mit Wirkung für
alle Krankenkassen gilt.
Für das Bundesland Bayern wurde hierzu
die „Arbeitsgemeinschaft Heilmittel-
zulassung Bayern“ (kurz: ARGE)
gegründet.
Der große Vorteil für Sie: Sie haben
Ihre Unterlagen nur noch bei einer
Stelle einzureichen!
Bitte richten Sie Ihre Anträge und Anfragen
zur Zulassung bzw. Abrechnungs-
berechtigung, unter Angabe des
Institutionskennzeichens, entsprechend
Ihres Praxissitzes ab dem 01.09.2019 an:
ARGE HEILMITTELZULASSUNG BAYERN
c/o AOK Bayern DLZ Heilmittel •
Wackersdorfer Str. 36 • 92421 Schwandorf
Tel. 09431 210 222 Fax: 09431 210 3114
E-Mail-Adresse:
niederbayern@heilmittelzulassung.by.de
15.03.2023
„Corona Update“
Maskenpflicht in der Praxis
nach vermehrten Anfragen versenden wir
gerne eine Übersicht über die
momentanen gesetzlichen Regeln zur
Maskenpflicht:
• Therapeuten sind seit dem 01.03.2023
von der Maskenpflicht befreit
• Patienten und Besucher müssen
weiterhin bis zum 07.04.2023 eine FFP2-
Maske tragen!
Weitere Informationen entnehmen Sie
gerne folgendem Link der
Bundesregierung:
Corona:
Was bis 7. April 2023 gilt:
Bundesregierung
Hier können Sie sich
den Werbespot für die
eigene Homepage holen!
Vergütungserhöhung 2023
Die Schiedsstelle beschließt für den 01. Januar 2023
eine Erhöhung für die Physio-Therapien. Im Januar 2023
wird die Vergütung um 11,05 % steigen, für den Rest des
Jahres um 8,47%.
Die aktuelle Preisliste finden Sie ab sofort HIER im Dow-
nloadbereich zum download bereit.
Jahreshauptversammlung 2022
In der Jahreshauptversammlung 2022 wurde die
bestehende Vorstandschaft einstimmig neu gewählt.
Genauso wurde mit eindeutiger Mehrheit darüber
abgestimmt, dass ab Januar 2023 auch leitende
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten von
hoteleigenen Praxen in der VSP e.V. Mitglied werden
können. Ebenso wurde eine Erhöhung des
Mitgliedsbeitrages ab Januar 2023 auf 250 € jährlich
zugestimmt.
Werbespot Bad Füssing
Die VSP e.V. hat in der Zusammenarbeit mit der
Kurverwaltung Bad Füssing einen Kur-Spot zur Bewerbung
der ambulanten Badekur drehen lassen.
Dieser wird seit November 2022 in den bayrischen
Fernsehprogrammen ausgestrahlt. Es besteht für die Bad
Füssinger Mitglieder die Möglichkeit, diesen Kur-Spot down
zu loaden und auf der eigenen Homepage bis zum
30.05.2023 zu veröffentlichen. Bei Interesse wendet euch
bitte an die Geschäftsstelle.
Da dieser Kur-Spot nur auf Bad Füssing ausgelegt ist, sind
wir dabei einen weiteren Kur-Spot für alle drei Kurorte
drehen zu lassen, der dann auch zeitlich uneingeschränkt
benutzt werden darf.
Musterantrag für die „Badekur“ zum
download für Ihre Homepage
Beispieltext:
Sie können sich hier einen Musterantrag für die
Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort
herunterladen. Füllen Sie den Antrag zusammen mit dem
Arzt Ihres vertrauens aus, er kennt Ihre
Krankeheitsgeschichte und kann Sie beraten.
Danach senden Sie den Antrag ganz einfach Ihrer
Krankenkasse zu.